| Code | PFKVZ_2 - 262 |
| Art des Seminars | Aufstiegsfortbildung Vollzeit |
| Abschluss | IHK Prüfung Ausbildeignungsprüfung (IHK) Personalfachkaufmann (IHK) / Personalfachkauffrau (IHK) |
| Abschlussprüfung | IHK Prüfung: Ausbildereignung IHK Prüfung: 06./07.04.2011 und interne Prüfungen |
| Grobinhalte | I. Ausbildung der Ausbilder II Personalwesen - Personalarbeit organisieren und durchführen - Rechtliche Bestimmungen - Personalplanung, - marketing und –controlling - Personal- und Organisationsentwicklung Inhaltlich nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann (IHK) / Geprüfte Personalfachkauffrau (IHK) vom 11. Februar 2002 (BGBI. I S. 930) |
| Seminarinhalt | Lern- und Arbeitsmethodik - die Lern- und Arbeitsmethodik in ihrer Bedeutung für das „Lernen zu lernen“ erkennen - Subjektive und objektive Rahmenbedingungen erkennen und deren Einfluss auf das Lernen berücksichtigen - Lerntechniken anwenden - Zeit- und Themenplanung anwenden - Lernmethoden und eingesetzte Lernmedien überblicken - Gruppenarbeit praktizieren - Grundlagen der Rede,- und Präsentationstechniken anwenden Personalarbeit organisieren und durchführen - Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden - Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten - Prozesse im Personalwesen gestalten - Projekte planen und durchführen - Informationstechnologie im Personalbereich nutzen - Beraten und Fachgespräche führen - Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen - Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen - Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden - Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen - Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen - Sozialversicherungsrecht anwenden - Sozialleistungen des Betriebes gestalten - Personalbeschaffung durchführen - Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten Personalplanung, - marketing und –controlling gestalten und umsetzen - Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen - Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten - Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln - Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen - Personalcontrolling gestalten und umsetzen Personal- und Organisationsentwicklung steuern - Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern - Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen - Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen - Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen - Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten - Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen Situationsbezogenes Fachgespräch |
| Zielgruppe | Kaufmann / Kauffrau mit Berufspraxis im Personal- oder Sozialwesen |
| Teilnahmebedingung | Zur IHK Prüfung ist zugelassen, wer 1. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach mindestens zweijährige Berufspraxis im Personalwesen oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Personalwesen oder 3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Personalwesen nachweist. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen. |
| Förderung | Die Fortbildung ist nach AZWV durch die CERTQUA GmbH als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen sog. Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100%. Ebenso bestehen auch Förderungsmöglichkeiten über die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, BfD, Deutsche Rentenversicherung (DRV). IfB Sonderprogramm und ESF (Europäischen Sozialfonds). |
| Dauer | 4 Monate |
| Seminarbeginn | 28.10.2010 |
| Unterrichtszeit | 5 Unterrichtstage die Woche zwischen Mo und Sa (8.00 - 16.00 Uhr) |
![]() www.sowi.de |
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin Tel. 0201-227085 - info@sowi.de Schulleiter: Dipl.-Betriebswirt Peter Losacker |
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