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Schulleiter: Dipl.-Betriebswirt Peter Losacker

Code | FaLG4_2 - 445 |
Art des Seminars | Fortbildung berufsbegleitend |
Seminarbeschreibung | Der Gesamtbereich Lohn und Gehaltssachbearbeitung ist in den letzten Jah-ren immer komplexer geworden und erfordert besondere Spezialkenntnisse, um die umfangreichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Themen-gebiete fachgerecht zu beherrschen. Als Fachssistent/in Lohn und Gehalt können Sie nicht nur in Unternehmen aller Wirtschaftszweige tätig werden sonderen auch alle steuerberatenden Berufe suchen händeringend nach Spezialisten für ihre Kanzleien. Damit dieser Bedarf, insbesondere über den Nachwuchs gedeckt werden kann, führen seit dem Jahr 2015 verschiedene Steuerberaterkammern die bundeseinheitliche Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt durch. Mit dem Abschluss dieser noch sehr junge Fortbildungsprü-fung sind Sie zur Zeit ein/eine Spezalist/Spezialistin mit umfassender Kompetenz in diesem Bereich und erster Ansprechpartner auf diesem Fachgebiet. |
Abschlussprüfung | schriftliche Prüfung: 18. Oktober 2023 |
Grobinhalte | 1. Steuerrecht 2. Sozialversicherungsbeitragsrecht 3. Grundzüge des Arbeitsrechts 4. Rechtsübergreifende Themen 5. Besondere Themen |
Seminarinhalt | 1. Steuerrecht Lohnsteuerabzugsverfahren Lohnsteueranmeldung steuerfreier Arbeitslohn 2. Sozialversicherungsbeitragsrecht Beitragsberechnung Meldepflichten Statusfeststellung Umlageverfahren Außenprüfung 3. Grundzüge des Arbeitsrechts Grundzüge des Arbeitsrecht gesetzliche Grundlagen Arbeitsvertragsrecht Tarifvertragsrecht 4. Rechtsübergreifende Themen geldwerte Vorteile/Sachbezüge Betriebliche Altersversorgung Mehrfachbeschäftigte besondere Personengruppen Grundzüge der Baulohnabrechnung Nettolohnvereinbarung Entgeltpauschalierung Einmalbezüge/mehrjährige Bezüge 5. Besondere Themen Kurzarbeitergeld Pfändung Meldevorschriften Dokumentationspflichten Rechtsbehelfe Datenschutz/Datensicherheit 6. Vorbereitung auf die mdl. Prüfung |
Teilnahmebedingung | Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung "Fachassistent/in Lohn und Gehalt" ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum Steuerfachangestellten: Mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann, Bankkaufmann): Mindestens drei Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens fünf Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes. |
Dauer | 8 Monate |
Seminarbeginn | 04.02.2023 |
Unterrichtszeit | Sa (8.00-13.00 Uhr bzw. 8.00-16.00 Uhr), vereinzelt So (8.00-13.00Uhr/16.00 Uhr) und vereinzelt 1 x wochentags (17.00 20.45 Uhr) |
Schulleiter: Dipl.-Betriebswirt Peter Losacker