Fortbildung / Weiterbildung / Ausbildung Essen

Studienbedingungen TeilmassnahmeStudienbedingungen berufsbegleitend - SOWI GmbH, Essen / Ruhrgebiet

1. Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen/Seminaren muss schriftlich oder per Internet (www.sowi.de/Buchung über Seminarbuchung) erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung zu den gerätegebundenen Lehrgängen/Seminaren erkennt der Teilnehmer an, dass die vom Lehrgangsträger zur Verfügung gestellte Hard- und Sofware ausschließlich zu Lehrgangs/Seminarzwecken benutzt wird. Jeglicher Missbrauch der im Rahmen eines gerätegebundenen Lehrgangs/Seminars zur Verfügung gestellten Hard- und Software kann zu Schadensersatzansprüchen seitens der SOWI Fortbildungsinstitut GmbH oder Dritter führen.

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung. Die Fälligkeit ergibt sich aus der Rechnung, die nach bestätigter schriftlicher Anmeldung erstellt wird. Bei längerfristigen Maßnahmen kann eine Ratenzahlung - per Einzugsermächtigung - ohne Aufpreis vereinbart werden.
Nach Beginn ist der Lehrgang mit einer Frist von 14 Tagen erstmals zum Ende der ersten 3 Monate kündbar, sodann mit einer Frist von 14 Tagen zum nächsten Lehrgangsquartalsende. Ausnahme: Das Seminar Buchführung mit LEXWARE-Finanzbuchhaltung (Dauer: 4 Monate) ist nicht kündbar. Die maßgeblichen Fristen berechnen sich grundsätzlich vom Lehrgangsbeginn. Kündigungserklärungen haben schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang beim Bildungsträger.

3. Das Lehrinstitut gestaltet den Lehrgang inhaltlich, konzeptionell und organisatorisch in einer auf den angestrebten Abschluss unmittelbar ausgerichteten Art und Weise. Der Lehrgangsträger ist berechtigt, zusätzliche Unterrichtsstunden kostenlos anzusetzen. Genaue Informationen über den Unterricht (Unterrichtstage und -zeiten, Unterrichtsinhal-te, Dozenten, Lernmittel, Leistungskontrollen, Abschlussprüfung usw.) werden dem Teil-nehmer zum Lehrgangsbeginn bekannt gegeben oder sind dem Lehrgangsprogramm zu entnehmen.

4. Die Anmeldung verpflichtet den Teilnehmer zum regelmäßigen Besuch des Lehrgangs, aktiver Teilnahme und einem Verhalten, das den eigenen und dem Lernerfolg der anderen Teilnehmer nicht abträglich ist. Für die Folgen groben Fehlverhaltens hat der Teilnehmer selbst einzustehen. Bei Kammerprüfungen sorgt der Teilnehmer für die rechtzeitige Einreichung geforderter Anmeldeunterlagen und übernimmt die Gewähr für deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Teilnehmer ermächtigt hiermit das Lehrinstitut ausdrücklich, etwaige Prüfungsergebnisse von den jeweiligen zuständigen Stellen (IHK, HWK, Steuerberater-kammer) zu erfragen.

5. Das Lehrinstitut behält sich vor, bei ungenügender Beteiligung (weniger als 10 Personen) oder infolge anderer Gründe, die vom Lehrinstitut zu vertreten sind, angekündigte Lehrgänge abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozenten, bzw. Verschiebungen im Ablaufplan- berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

6. Das Lehrinstitut haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Ge-genstände.

7. Der Bildungsvertrag tritt erst durch die schriftliche Bestätigung des Lehrinstituts in Kraft.

8. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der automatisierten Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung -sowie späterer Informationen im Zusammenhang mit der beruflichen Bildung- einverstanden (§§ 2,3 u. 4 DatenschutzG NW).

9. Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

10. Für nach Lehrgangsende zu erstellende Zweitausfertigungen von Zeugnissen bzw. zusätzliche Erstellung von Bescheinigungen, berechnet das SOWI Fortbildungsinstitut eine Verwaltungspauschale von zur Zeit 20,00 EUR.

11. Sollte eine Bestimmung oder mehrere dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame gleiche Zielsetzung zu ersetzen.

 

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