Fortbildung / Weiterbildung / Ausbildung Essen

Studienbedingungen TeilzeitStudienbedingungen Teilzeit - SOWI GmbH, Essen / Ruhrgebiet

1. Beide Vertragsparteien gehen davon aus, dass der Lehrgang im allgemeinen und die Teil-nahme des Anmeldenden im besonderen von einem staatlichen Kostenträger (Agentur für Arbeit/Jobcenter/DRV/sonstige) gefördert wird. Sollte der Kostenträger eine Förderung ablehnen, steht dem Anmeldenden das Recht zur fristlosen Kündigung zu, er ist dann von allen finanziellen Verpflichtungen freigestellt. Mit der Anmeldung zu den gerätegebundenen Lehrgängen/Seminaren erkennt der Teilnehmer an, dass die vom Lehrgangsträger zur Verfügung gestellte Hard- und Sofware ausschließlich zu Lehrgangs/Seminarzwecken benutzt wird. Jeglicher Missbrauch der im Rahmen eines gerätegebundenen Lehrgangs/Seminars zur Verfügung gestellten Hard- und Software kann zu Schadensersatzansprüchen seitens der SOWI Fortbildungsinstitut GmbH oder Dritter führen.

2. Bei vorzeitiger Beendigung (z. B. Arbeitsaufnahme) werden noch zwei der nach dem letzten Teilnahmetag fälligen Monatsraten (zum jeweiligen Fälligkeitstermin) berechnet.

3. Vor Beginn des Lehrgangs hat der Anmeldende das Recht auf kostenfreien Rücktritt vom Lehrgang. Die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme ist mit einer Frist von höchstens sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate kündbar.

4. Der Teilnehmer tritt hiermit seine Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Kostenträger (Agentur für Arbeit/Jobcenter/DRV/ sonstige) auf Erstattung der Lehr-gangsgebühren und ggfs. Prüfungsgebühren für diesen Lehrgang an das Lehrinstitut ab.
Der jeweiligen Kostenträger (Agentur für Arbeit/Jobcenter/DRV/sonstige) überweist die Lehrgangsgebühren in monatlichen Teilbeträgen.

5. Das Lehrinstitut gestaltet den Lehrgang inhaltlich, konzeptionell und organisatorisch in einer auf den angestrebten Abschluß unmittelbar ausgerichteten Art und Weise. Der Lehrgangsträger ist berechtigt, zusätzliche Unterrichtstunden kostenlos anzusetzen. Das Lehrinstitut bemüht sich um die Vermittlung/Bereitstellung evtl. für den Abschluß ggfs. notwendiger Praktikumsplätze, für die sich der Teilnehmer persönlich bewerben muß. Genaue Informationen über den Unterricht (Unterrichtstage und -zeiten, Unterrichtsinhal-te, Dozenten, Lernmittel, Leistungskontrollen, Abschlußprüfung usw.) werden dem Teil-nehmer zu Lehrgangsbeginn bekannt gegeben.

6. Die Anmeldung verpflichtet den Teilnehmer zum regelmäßigen Besuch des Lehrgangs, aktiver Teilnahme und einem Verhalten, das den eigenen und dem Lernerfolg der anderen Teilnehmer nicht abträglich ist. Bei Versäumnissen ist dem Lehrinstitut unverzüglich der Grund und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens vom Unterricht mitzuteilen. Für die Folgen groben Fehlverhaltens (z.B. Einstellung der Förderung durch den jeweiligen Kostenträger (Agentur für Arbeit/Jobcenter/DRV/sonstige)) hat der Teilnehmer selbst einzustehen; eine fristlose Kündigung nach Ziffer 1 ist hier ausgeschlossen. Bei Kammerprüfungen sorgt der Teilnehmer für die rechtzeitige Einreichung geforderter Anmeldeunterlagen und übernimmt die Gewähr für deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Teilnehmer ermächtigt hiermit das Lehrinstitut ausdrücklich, etwaige Prüfungsergebnisse von den jeweiligen zuständigen Stellen (IHK, HWK, Steuerberaterkammer) zu erfragen.

7. Das Lehrinstitut behält sich vor, bei ungenügender Beteiligung oder infolge anderer Gründe, die vom Lehrinstitut zu vertreten sind, angekündigte Lehrgänge abzusagen, ohne daß daraus etwaige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers erwachsen können.

8. Das Lehrinstitut haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Ge-genstände.

9. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der automatisierten Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung -sowie späterer Informationen im Zusammenhang mit der beruflichen Bildung- einverstanden(§§ 2,3 u. 4 DatenschutzG NW).

10. Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

11. Für nach Lehrgangsende zu erstellende Zweitausfertigungen von Zeugnissen bzw. zusätzliche Erstellung von Bescheinigungen, berechnet das SOWI Fortbildungsinstitut eine Verwaltungspauschale von zur Zeit 20,00 €.

12. Sollte eine Bestimmung oder mehrere dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame gleiche Zielsetzung zu ersetzen.

 

Zurück